Kanzleiprofil
Unsere Anwälte haben sich auf Tätigkeitsgebiete spezialisiert. Durch diese Spezialisierung können wir eine optimale Beratungsqualität gewährleisten. Frau Rechtsanwältin Dreier-Schmidt ist zugleich Notarin. Als Notarin betreut sie Sie bei allen beurkundungspflichtigen Rechtsgeschäften, Verträgen (z. B. Grundstückskaufvertrag, Gesellschaftsvertrag), letztwilligen Verfügungen (z. B. Testament, Erbvertrag), Handelsregisterangelegenheiten oder auch Erbscheinsverfahren.